Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn
Dez 15, 13:41
Damit uns bei der Einsatzfahrt folgendes nicht passiert, bitten wir um Beachtung der gesetzlichen Regelung und des gesunden Menschenverstandes!
Bitte bedenken Sie, dass Sie uns vielleicht auch einmal brauchen, oder wir gerade auf dem Weg zu einem Ihrer Angehörigen sind.
Gesetzliche Regelung
Der § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO):
§ 38 ( 1 ) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
“ Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”.
( 2 ) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst dürfen bei Gefahren für Leib, Leben oder bedeutenden Sachwerten im Einzelfall die geltenden Verkehrsregeln überschreiten.
Also z.B. bei Rot über die Ampel fahren oder innerorts von den zulässigen 50 km/h abweichen.
Beachten Sie folgende Hinweise:
- Hören Sie nur so laut Radio, dass Sie Ihr Umfeld und insbesondere das Martinshorn hören können
- Liefern Sie sich kein Wettrennen mit einem Einsatzfahrzeug.
Fahren Sie aber wenn nötig, zügig vor einem Einsatzfahrzeug her bis sie problemlos
ausweichen können. Beachten Sie aber stets die anderen Verkehrsteilnehmer und gehen auf Nummer sicher!
- Halten Sie nicht an Engstellen sowie in oder kurz vor oder nach Kurven an, um das Einsatzfahrzeug vorbei zu lassen – auch wir können nicht um die Ecke schauen.
- Ist die Ampel für Sie grün – fahren Sie los und gewähren dem Einsatzfahrzeug auf diese Art freie Fahrt.
- Zeigt die Ampel rot – fahren Sie langsam über die Haltelinie; es ist meist so viel Platz, dass Sie dann noch nicht im Kreuzungsbereich stehen.
- Setzen Sie den rechten Blinker, um dem Fahrer des Einsatzwagens zu zeigen, dass Sie ihn gesehen haben.
- Auf mehrspurigen Straßen ist eine Gasse für Rettungsfahrzeuge zu bilden. Auch nach der Durchfahrt der ersten Fahrzeuge, können weitere folgen. Lassen Sie die Gasse deshalb für folgende Fahrzeuge offen!
- Auf Mehrspurigen Straßen gilt:
- bei 2 Spuren – Gasse zwischen der linken und rechten Spur
- bei 3 Spuren – Gasse zwischen dem linken und mittleren Spur
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